Elektro-Zigarette

Genussmittel E-Zigarette: Gesünder als normaler Tabakrauch?

Seit einigen Jahren wird mit der elektrischen Zigarette („E-Zigarette“) eine vermeintlich gesündere Alternative für Raucher angeboten. Es handelt sich dabei um ein Gerät, das eine Flüssigkeit erhitzt, der dabei entstehende Dampf wird eingeatmet. Rechtlich wird die E-Zigarette nicht als Tabakprodukt, sondern als Genussmittel eingeordnet.

Was ist eine E-Zigarette?

Die elektrische Zigarette ist im Grunde genommen keine echte Zigarette, sondern viel mehr ein elektrisches Gerät, das mit einer Batterie angetrieben wird. Ihre primäre Aufgabe ist es, eine Flüssigkeit zu verdampfen. Eine Verbrennung findet nicht statt, was gemeinhin als größter (gesundheitlicher) Vorteil der E-Zigarette gilt. E-Zigaretten gibt es in verschiedenen Bauformen und Ausführungen, die sich in ihrer Funktionsweise nur geringfügig unterscheiden. Die Unterschiede liegen vor allem darin, wie portabel sie sind. Ihre Geschichte reicht bis in die 60er Jahre, als das Konzept von Herbert A. Gilbert patentiert wurde. Erst seit 2003 gibt es die E-Zigarette in ihrer heutigen Form, sie wurde in China aufgegriffen und zuerst auf den Markt gebracht. Als Importware gibt es sie seit etwa 2006, die weltweite Herstellung folgte 2007.

Wie funktioniert sie?

Eine elektrische Zigarette besteht aus einem Verdampfer, einem Akku und dem Liquid. Der Verdampfer ist eine Heizspirale. Insgesamt funktioniert das Konstrukt sehr ähnlich wie eine Nebelmaschine, die von Bühnen oder Discos bekannt ist. Das Liquid, die zu verdampfende Flüssigkeit, wird zur Heizspirale geleitet und dort erhitzt, bis sie verdampft. Der Dampf wird eingeatmet. Bei den meisten Bauformen ist der Verdampfer direkt an einen Tank angeschlossen, in dem das Liquid gesammelt wird. Der Akku liefert den Strom für die Heizspirale und kann in der Regel gewechselt werden. Bei den Bauformen hat sich der eGo-Akku durchgesetzt, die Kapazitäten sind unterschiedlich. Schließlich gibt es noch das Liquid, die zu verdampfende Flüssigkeit. Sie besteht aus Propylenglycol (E1520), Glycerin (E422), Wasser und je nach gewünschtem Geschmack verschiedenen Lebensmittelaromen und optional Nikotin.

Viele Geschmacksrichtungen

Aufgrund der Zusammensetzung des Liquids können quasi beliebige Geschmacksrichtungen gemischt werden. Je nachdem, welche Lebensmittelaromen dem Liquid zugeführt wurden, kann so der Geschmack von Vanille, Eukalyptus, Apfel oder jede andere Richtung erreicht werden. Am Markt gibt es da eine riesige Auswahl, sodass auch nicht alle Händler alle Sorten liefern können. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, welche Sorten angeboten werden, sollte bei verschiedenen Lieferanten nachsehen, beispielsweise bei intaste.de. Dabei muss es nicht zwingend ein (für Raucher) „unnatürlicher“ Geschmack sein – es gibt auch Liquids, deren Dampf nach dem Aroma einer konventionellen Zigarette schmeckt. Vorteil der Liquids ist weiterhin, dass sich der Nikotingehalt quasi stufenlos einstellen lässt. Studien zufolge kann das ein entscheidender psychologischer Faktor bei der Rauchentwöhnung sein.

Unterschied zur herkömmlichen Zigarette

Es gibt, von der Handhabung abgesehen, zwei gravierende Unterschiede zwischen einer normalen Zigarette und einer elektrischen Zigarette. Der erste ist, dass kein Dampf/Rauch entsteht, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht. Bei den meisten Geräten muss man sogar mit einem Knopf den Verdampfungsvorgang in die Wege leiten, damit aus dem Mundstück etwas herauskommt. Der zweite Unterschied besteht darin, dass E-Zigaretten weder im rechtlichen noch im Wort- oder physikalisch-chemischen Sinne geraucht werden. Denn Rauch bedingt Feuer oder eine Glut (die durch ein Feuer produziert wird), was bei der E-Zigarette nicht existiert. Deshalb gibt es auch keine Verbrennungsnebenprodukte wie Kohlenmonoxid, Blausäure, Arsen oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die als krebserregend gelten. Forscher gehen deshalb davon aus, dass E-Zigaretten deutlich weniger Gesundheitsrisiken bergen als der traditionelle Tabakrauch.

Rechtliche Situation

Mittlerweile kann man innerhalb der EU elektrische Zigaretten und die Liquids kaufen. In Deutschland sind die Liquids, wie auch in der Schweiz (derzeit noch) von der Tabaksteuer befreit – schlicht aufgrund der Tatsache, dass sie keinen Tabak enthalten und nicht aus Tabak hergestellt werden. Außerdem ist der Verkauf von elektrischen Zigaretten sowie dem Liquid derzeit nicht im deutschen Jugendschutzgesetz erfasst und dürften theoretisch auch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Die Mitglieder des Verbands der deutschen E-Zigarettenhersteller (VdeH) haben aber in einer freiwilligen Selbstverpflichtung unabhängig von rechtlichen Grundlagen das Mindestalter für die Abgabe auf 18 Jahre festgelegt.

Was das Dampfen in Bereichen mit Rauchverbot angeht, herrscht bisher noch Uneinigkeit. Von rechtlicher Seite hat das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2014 das Dampfen prinzipiell erlaubt, weil es eben kein Rauchen ist. Anderswo, beispielsweise in Zügen der Deutschen Bahn, beruft man sich daher auf das Hausrecht und untersagt das Dampfen auf diese Weise.

Mögliche Gesundheitsrisiken

Grundsätzlich gibt es zum Thema Dampfen bislang vor allem Theorien. Da es die Produkte noch nicht allzu lange gibt, gibt es auch noch keine stichhaltigen Untersuchungen, besonders was Langzeitfolgen angeht. In vielen Studien gibt es aber vielversprechende erste Erkenntnisse, dass zumindest die Annahme, dass Dampfen deutlich weniger Risiken mit sich bringt als das normale Tabakrauchen, grundsätzlich zutreffend ist. Vor allem der Schutz der Passivdampfer wird als gegeben angenommen. So wurde in einer Studie untersucht, wie es sich auf die ausgeatmete Luft auswirkt, wenn man zuvor an einer E-Zigarette gezogen hat. 2012 hat man dafür fünf Testkonsumenten in einem 60 Quadratmeter großen Raum fünf Stunden lang ohne Zuführung von Frischluft dampfen lassen und dabei festgestellt, dass kein Nikotin in der Raumluft nachweisbar war.

Gesundheitliche Gefahren sind natürlich nicht komplett ausgeschlossen und sind vor allem wie so häufig von der allgemeinen Toleranzgrenze des eigenen Körpers auf die Inhaltsstoffe der Liquids zurückzuführen. Während sowohl Propylenglycol als auch Glycerin als harmlos angesehen werden, sind es häufig die Wechselwirkungen zwischen den weiteren Zusatzstoffen, die in den Liquids verwendet werden, die sich nachteilig auswirken können. Nicht zu vergessen ist, dass Nikotin grundsätzlich ein Nervengift ist und bei entsprechend hoher Konzentration toxische Folgen haben kann. Andererseits besteht hier aber kein nennenswerter Unterschied zu anderen Aufnahmeformen von Nikotin, etwa durch Kaufgummis, Nikotinpflaster oder das herkömmliche Rauchen.

Hilfe bei der Rauchentwöhnung

Die Rauchentwöhnung an sich ist ein sehr undankbares Thema, da die meisten Methoden, die als etabliert gelten, statistisch gesehen zum Scheitern verurteilt sind. Ganz ohne Hilfsmittel sollen 97% der Raucher, die aufhören wollten, nach spätestens sechs Monaten rückfällig und in ihr altes Muster zurückgefallen sein. Seit einer 2012 durchgeführten Studie ist bekannt, dass Ersatzpräparate wie Nikotinkaugummi oder -pflaster keine nennenswerte Erhöhung der Erfolgschancen bieten. Bei Rauchern, die nicht unbedingt damit aufhören wollten, aber elektrische Zigaretten ausprobierten, lässt sich hingegen durchaus eine positive Tendenz ausmachen. Durch den Einsatz von E-Zigaretten ist reproduzierbar eine Reduzierung des Tabakkonsums um über 50% festgestellt worden. Außerdem gab es unter den Probanden, die aufgrund der E-Zigaretten aufhörten, eine Rauchstopprate von 8,7%. Im Dezember 2014 wurde in der Cochrane Library Ähnliches festgestellt. Wer mithilfe der E-Zigaretten mit dem Rauchen aufhören wollte, hatte eine Erfolgsquote von 9%, die damit mehr als doppelt so hoch war wie ohne Dampfen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Raucher, die zusätzlich dampfen, ihren Tabakkonsum um 50% oder mehr senken konnten.

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