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Umzug in eine neue Wohnung als Sozialhilfeempfänger

Wer als Sozialhilfeempfänger eine neue Wohnung bezieht, kann einige Tipps umsetzen, welche den Umzug letztendlich erleichtern. Dies gilt bezüglich der Arbeitskraft, aber auch bezüglich der Finanzen. Vorab gilt es die eingehaltene Quadratmeterzahl der neuen Wohnung zu berücksichtigen, denn das Amt zahlt pro Person auch nur einen bestimmten Quadratmeterpreis. Dieser ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und kann am besten im Vorfeld erfragt werden, damit hinterher keine unnötigen Kosten auf den Sozialhilfeempfänger zukommen.

Damit der Wohnortswechsel reibungslos vonstatten gehen kann, erkundigt sich ein Arbeitsloser, welcher Hartz-IV Leistungen bezieht, am besten nicht nur nach dem gestatteten Quadratmeterpreis, sondern auch nach Sonderleistungen für die Umzugskosten und die Erstausstattung, damit eine finanzielle Entlastung sichergestellt werden kann. Die Erstausstattung wird dabei natürlich nur zur Verfügung gestellt, wenn ein Arbeitsloser keine Möbel hat. Damit dies und andere Aspekte geprüft werden können, kommt in der Regel ein Sachbearbeiter vom Amt persönlich vorbei und begutachtet die aktuelle Situation und nimmt das Ergebnis schriftlich auf.

Sozialhilfeempfänger und Wohnortswechsel

Wenn ein Sozialhilfeempfänger einen Wohnortswechsel vornimmt, gelten noch einige andere Rahmenbedingungen als sonst. Nach Absprache kann es sogar sein, dass das Amt die Kaution übernimmt, allerdings gewährt es zu diesem Zwecke nur ein Darlehen. Diese Möglichkeit nutzen viele neue Mieter, hier spürt ein Arbeitsloser mit Hartz-IV ebenfalls eine finanzielle Entlastung. So fällt der Umzug leichter, denn in der Regel haben Hartz-IV Empfänger selten Ersparnisse, so dass umziehen an sich bereits eine echte Herausforderung darstellen kann. Bei Bedarf kann auch eine erfahrene Firma wie Umzugsunternehmen Frasch in Anspruch genommen werden, damit das Amt auch diese Kosten übernimmt oder zumindest zum Teil übernimmt, ist es notwendig, die Sachlage im Vorfeld zu klären und bei der jeweiligen Umzugsfirma einen Kostenvoranschlag einzuholen. Dieser ist ohnehin unverbindlich, daher stellt diese Maßnahme eine sinnvolle Methode dar, wenn es darum geht, für eine finanzielle Entlastung zu sorgen.

Umzug mit System

Wer als Empfänger von Sozialhilfe umziehen möchte, sollte also bereits im Vorfeld gut planen, so dass der gesamte Ablauf möglichst reibungslos über die Bühne gehen kann. Wenn also der Quadratmeterpreis stimmt und die Erstausstattung beantragt wurde, können auch die Umzugskosten zum Teil oder ganz erstattet werden. Hilfe gibt es auch, wenn neue Farben, Böden oder Tapeten angebracht werden müssen, auch zu diesem Zweck kommt ein entsprechender Sachbearbeiter in die neue Wohnung, hält die Fakten fest und anschließend gibt es einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Manchmal gibt es dann allerdings nicht unbedingt Geld überwiesen, sondern Gutscheine für die AWO, die Caritas oder dergleichen. Mit der richtigen Organisation wird der Umzug dann ein voller Erfolg. Das Gleiche gilt dabei auch für die Einrichtung und Renovierung der neuen Wohnung. Bei dem Packen der Kisten kann nach Plan sortiert werden, so fällt es hinterher in der neuen Wohnung viel leichter, genau die Kisten zu finden, welche den benötigten Inhalt bergen. Sortiert werden kann dabei entweder nach Räumen oder nach Häufigkeit der Benutzung. Jeder hat hier sein eigenes System, mit welchem er am besten zurechtkommt. Glas und Keramik sollte dabei am besten in Papier gewickelt werden, damit dieses nicht zu Bruch geht. Am besten werden auch diese Kisten beschriftet. Kartons gibt es bei vielen Discountern und Geschäften kostenlos, hier lohnt es sich auf jeden Fall einmal gezielt nachzufragen. So steht einem gelungenen Umzug nichts mehr im Weg und umziehen wird einfacher gemacht.

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