Gärtner

Jobben in den Ferien

Die Welt sehen, neue Länder entdecken und viele verschiedene Menschen kennenlernen: Wer träumt nicht davon? Gerade junge Männer und Frauen haben heutzutage immer häufiger den Wunsch, während und nach der Schul- und Berufsausbildung nicht nur zu arbeiten, sondern richtig etwas zu erleben. Was liegt da näher, als die Arbeit mit dem Vergnügen zu verknüpfen – und das alles am besten per Reisender in der ganzen Welt und in heimischen Gefilden? Stellen Sie sich doch einmal vor, wie es wäre, an der Nordsee zu jobben – Ferienjobs auf Sylt sind zum Beispiel eine tolle Gelegenheit, eine Kombination aus angenehm und nützlich zu erzielen. Eine gute Übersicht an Jobangeboten auf der Insel liefert hier das Portal zutun.

Unterwegs in Deutschland

Wer nicht in die Ferne möchte, der kann auch in Deutschland als „arbeitender Nomade“ die Vorzüge der deutschen Arbeitslandschaft erkunden. Ob München oder Flensburg: Gerade Ferienjobs sind eine erste Möglichkeit, vorsichtige Schritte ins Berufsleben zu unternehmen. Damit aus der Lust am Arbeiten kein Frust wird, sollten Sie die folgenden Tipps beherzigen.

Gesetzliche Limits

Die meisten Ferienjobs werden von Schülern und Studenten ausgeführt. Daher sind gesetzliche Regelungen nötig. Insbesondere das Jugendschutzgesetz spielt bei Ferienjobs eine große Rolle – und zwar ganz unabhängig vom Ort und der Art der Arbeit. Ein Vollzeitjob ist auch für Jugendliche erlaubt: Dieser sollte allerdings 20 Tage im Jahr nicht überschreiten. Damit wird gewährleistet, dass Jugendliche nicht insgeheim zu vollwertigen Arbeitnehmern werden.

Die Arbeit muss zudem geeignet sein, durch einen Jugendlichen ausgeführt zu werden – das schließt von vornherein Arbeiten aus, die sich durch

  • Lärm
  • Gefahr
  • Kälte
  • Hitze
  • Schmutz
  • Strahlen

auszeichnen. Im Fokus steht stets die Gesundheit der jugendlichen Arbeitnehmer – das ist gar nicht so verkehrt, denn nicht umsonst schließen auch immer mehr Jugendliche entsprechende Versicherungen ab. Berufsunfähigkeit ist das Stichwort, das häufig auf übermäßige Belastungen in der frühen Zeit im Arbeitsleben zurückzuführen ist.

Sozialabgaben & Co.

Dadurch, dass es sich „nur“ um einen Ferienjob handelt, besteht für Ferienjobber die Möglichkeit, die Sozialabgaben zu vermeiden. Sie sind nur dann zu entrichten, wenn der Ferienjob länger als 2 Monate dauert – und zwar unabhängig davon, wie diese 2 Monate gearbeitet werden (am Stück oder verteilt). Diese Regelungen gelten uneingeschränkt und müssen von Arbeitgebern beachtet werden, wenn sie Ferienjobber beschäftigen wollen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt übrigens erst ab dem 18. Lebensjahr – vorher sind niedrigere Löhne durchaus üblich.

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