Vorbeugung Internetbetrug
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So schützen Sie sich vor Internetbetrug

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Wohl schon jeder hat im Internet eingekauft: Unbegrenzte Öffnungszeiten, einfache Suche nach dem attraktivsten Preis von zu Hause aus und Lieferung direkt an die Haustür machen das Shopping im Internet interessant. Doch wie kann man sich als Verbraucher vor unseriösen Händlern schützen? Ein Blick auf den Shop kann sehr vielsagend sein.

Ein Impressum ist Pflicht

Wer etwas in Erfahrung bringen möchte über das Unternehmen hinter dem Web-Shop, der schaut ins Impressum. Laut §5 des Telemediengesetzes sind alle Webseitenbetreiber verpflichtet, ein Impressum zu veröffentlichen. Ein Link auf diese Seite muss auf allen Unterseiten aufgeführt sein. Im Impressum hat der gewerbliche Seitenbetreiber folgende Angaben zu machen:

  • Anschrift des Unternehmens sowie Telefon- oder Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Angaben darüber, wie mit personenbezogenen Daten verfahren wird
  • Nummer des Registereintrags sowie das Registergericht, bei dem die Eintragung erfolgte
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

Ausnahmen bilden hier allein diejenigen, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen. Hier entfallen die Angaben zum Handelsregistereintrag und die Umsatzsteueridentifikationsnummer und werden ersetzt durch den Hinweis auf die angewandte Kleinunternehmerregelung. Handelt es sich hingegen um einen Verein oder eine Körperschaft, mit der du Geschäfte machst, oder gehören die Personen einer Berufsgruppe mit Pflichtmitgliedschaften an, sind auch diese Angaben im Impressum anzugeben.

Findest du bei dem Shop, der dir den günstigsten Preis vorschlägt kein Impressum oder sind die Angaben unvollständig ist Zurückhaltung vielleicht der bessere Weg. Lieber etwas mehr Bezahlen und die Ware auch erhalten als das Geld auf Nimmerwiedersehen zu verlieren.

Kein Kauf ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaum jemand liest sie und dennoch sind sie da: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei jedem Kauf erklärt sich der Käufer mit diesen einverstanden. Eigentlich Grund genug, sie auch zu lesen. Fallen die AGBs ausgesprochen nachteilig für den Kunden aus, sollte man überlegen, in einem anderen Shop einzukaufen. Auch der Gesetzgeber setzt sich immer wieder mit unzulässigen Klauseln in den AGBs der Anbieter auseinander. Hier ein kurzer Auszug, dessen, was Händler in ihren AGBs nicht ausschließen, anbieten oder verlangen dürfen:

1) Gleichwertigen Artikel liefern

Ist der Artikel wie bestellt nicht lieferbar, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihm ein gleichwertiger Artikel geliefert wird. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon 2005 widersprochen. Ist der Artikel nicht lieferbar, darf der Händler nicht einfach einen ähnlichen Artikel zusenden. Der Kunde entscheidet, welches Design und welche Funktionalität er bevorzugt, nicht der Händler.

2) Gewährleistung unterhalb der gesetzlichen Frist

Händler haben auf Neuware zwei Jahre Gewährleistung zu geben. Weniger verstößt gegen geltendes Recht. Einzige Ausnahme: der Verkauf von sogenannter B-Ware. Hier handelt es sich meist ebenfalls um neuwertige Ware, allerdings gilt sie als gebraucht, weil beispielsweise ein anderer Kunde sie bereits besessen und zurückgegeben hat oder die Originalverpackung fehlt. Nun kann der gewerbliche Händler die Gewährleistung auf ein Jahr vermindern. Weniger ist nicht möglich.

3) Versandrisiken und Kosten

Unzulässig sind ebenfalls Klauseln, die darauf abzielen, dass der Käufer eventuell eingetretene Transportschäden umgehend anzugeben hat. In einem solchen Fall greift stattdessen die Gewährleistungspflicht, die es erlaubt, selbst nach zwei Jahren Mängel noch geltend zu machen.

Auch im Falle eines Widerrufs dürfen dem Kunden keine Kosten für den Versand in Rechnung gestellt werden. Diese hat der Verkäufer zu tragen. Ebenfalls ist es dem Händler nicht gestattet, das Risiko des Verlustes der Sendung o.Ä. auf den Käufer abzuwälzen. Das Versandrisiko trägt allein der Verkäufer.

4) Rücksendung in Originalverpackung und Gutschrift bei Widerruf

Entspricht die bestellte Ware nicht deinen Vorstellungen, hast du das Recht, sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen an den Shop zurückzusenden. Hier greift das Widerrufsrecht, das versucht, den Internet-Kunden demjenigen gleichzustellen, der im Geschäft die Möglichkeit hatte, sich von der Qualität des Produktes vor dem Kauf zu überzeugen. Häufig trifft man in AGBs auf den Hinweis, dass die Rücksendung nur in der Originalverpackung geschehen darf. Das ist jedoch nur eingeschränkt zulässig. Tatsächlich kann der Händler Wertersatz geltend machen, wenn die Originalverpackung fehlt. Ohne diese kann er häufig den Preis nicht mehr erzielen und diese Differenz darf er dem Kunden in Rechnung stellen.

Ebenso ist es unzulässig, bei Widerruf lediglich eine Gutschrift auf das Kundenkonto vorzunehmen oder einen Gutschein zu erteilen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht auf Erstattung des Kaufpreises in Form von Geld.

Triffst du in einem Online-Shop auf solche oder ähnliche AGBs, dann kaufe besser woanders.

Fehlende Umsetzung neuer Gesetze und Vorschriften

Seit dem 1. August 2012 ist es Vorschrift, den Button, der das Geschäft endgültig abschließt, deutlich zu kennzeichnen. Hier gilt es, ihn so zu beschriften, dass der Kunde unzweifelhaft weiß, dass er nun einen Kaufvertrag eingeht, der mit Kosten verbunden ist oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, die ebenfalls Kosten verursacht. Hat ein Händler diese neue Vorschrift noch nicht umgesetzt, ist Zurückhaltung ein weiser Ratgeber. Wer es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt, ist sicher kaum als seriös zu bezeichnen.

Nicht ganz so neuen Datums ist die Händler-Pflicht, transparente Preise anzugeben. Hierzu gehört die Angabe, ob der angezeigte Preis die Mehrwertsteuer enthält sowie die Höhe der Versandkosten.

Gütesiegel und Käuferbewertungen

Viele Konsumenten achten beim Online-Einkauf auf Qualitätssiegel und Kundenbewertungen. Gütesiegel, die dem Shop Seriosität verleihen sollen, sind ein vertrauenswürdiger Indikator – wenn sie echt sind. Um zu überprüfen, ob das Siegel, das die Website ziert, echt ist oder gefälscht, reicht ein Klick auf die Abbildung. Bei echten Siegeln gerät der Kunde auf die Seite des Institutes, welches das Siegel verliehen hat und erhält detaillierte Auskünfte über das bewertete Unternehmen.

Nicht ganz so einfach verhält es sich mit Kundenbewertungen. Hier musst du schon etwas deinem Bauchgefühl vertrauen, um echte Kundenbewertungen von denen zu unterscheiden, die als redaktioneller Inhalt zu werten sind. Echte Kunden schreiben eher nachlässig, legen weniger Wert auf Groß- oder Kleinschreibung und formulieren lässig. Redaktionell erstellte Kundenbewertungen sind sprachlich meist besser ausformuliert, weisen kaum Fehler in Rechtschreibung und Zeichensetzung auf und bemühen sich einer Sprache, die im Alltag wohl von kaum jemandem verwendet wird. Dennoch können auch Kunden derart wohlformuliert bewerten. Kommen dir Zweifel, versuche über eine Suchmaschine den Wortlaut der Bewertung an weiteren Stellen im Netz zu finden. Dafür kopierst du sie dir in die Suchfeldeingabe, setzt die Aussage in Anführungszeichen und lässt suchen. Findet die Suchmaschine viele Seiten mit demselben Inhalt, ist die Bewertung gekauft. Aussagefähig ist sie dann wohl nicht mehr. Welcher Händler würde sich schon negative Bewertungen kaufen?

Keine Antwort auf Fragen und keine sichere Übertragung von Daten

Der Shop oder der Online-Händler, der seine Kunden auf ihren Fragen sitzen lässt und ihnen darüber hinaus noch anbietet, ihre Bankdaten unverschlüsselt zu übertragen gehört eindeutig dadurch abgestraft, dass du dort bestimmt nicht einkaufst. Es ist dein Recht, dich über einen Artikel zu informieren und Fragen zu stellen. Zwar kann es vorkommen, dass auch der beste Shop nicht immer binnen weniger Minuten antwortet, doch jeder Händler sollte sich um die Belange seiner Kunden bemühen. Kommt das Geschäft zustande und du hast im Nachhinein Fragen oder Grund zur Reklamation ist kaum zu erwarten, dass man sich dann angemessen um dein Anliegen kümmert, wenn schon vorher eine Antwort ausblieb.

Ein absolutes No-Go ist es jedoch, dem Kunden zuzumuten, dass er seine Zahlung, die Angabe der Lieferadresse und der des Bestellers sowie aller weiteren Daten auf unverschlüsseltem Wege übermittelt. Seiten, die diese Angaben einfordern, müssen im Browser mit https:// gekennzeichnet sein. Nur das gewährleistet eine verschlüsselte Übertragung, die deine Daten sicher bleiben lässt.

Zusammenfassend kann man sagen: Wenn dir ein Shop schon vom Ansehen her unseriös erscheint, kann es besser sein, sich an einen anderen Händler zu wenden. Hast du lediglich Bedenken, ob alles mit rechten Dingen zugeht, schaust du auf die beschriebenen Punkte und kannst so leicht selbst überprüfen, ob ein Internet-Shop seriös ist oder nicht. Vor allem aber kann es erfolgreich sein, sich diejenigen Shops zu merken, die bereits in der Vergangenheit ein respektables Ergebnis liefern konnten. Dazu kannst du auf deine eigenen Erfahrungen zurückgreifen oder Freunde und Bekannte zurate ziehen. Wenn alles irgendwie unklar bleibt, dann suche einen besseren Anbieter. Das Internet verfügt nicht nur über viele günstige Angebote, auch die Konkurrenz ist groß. So findet sich bestimmt ein Händler, der einen positiven Eindruck erzeugt und dennoch kaum teurer ist als der, bei dem du mit Bauchweh bestellst und Angst haben musst um dein Geld, deine Ware oder deine Daten.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung da!

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