So wird ein Testament verfasst

Vor diesem Problem stehen viele Menschen in ihrem letzten Lebensdrittel, vor allem, wenn sie im Lauf ihres Lebens Vermögen oder Sachwerte angesammelt haben: Wenn sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen oder Bestimmungen über die Verwendung des Erbes erlassen möchten, müssen die Betroffenen ein Testament erstellen. Allerdings reicht es nicht aus, den letzten Willen in beliebiger Form auf Papier zu bringen. Oftmals enthalten Testamente nämlich formaljuristische Fehler, die das Dokument sogar unwirksam machen können.

Ist ein Testament unbedingt erforderlich?

Zwingend notwendig ist ein Testament nicht, weil nach dem Ableben des Erblassers automatisch die gesetzliche Erbfolge greift, sofern kein Testament vorhanden ist. Notwendig ist ein Testament lediglich in den oben genannten Fällen, etwa wenn ein Teil des Vermögens in eine Stiftung überführt werden soll. Ein gültiges Testament verfassen sollten Erblasser vor allem, wenn die Vermögensverhältnisse kompliziert sind. Beispielsweise, wenn ein Hausbesitzer das Haus einem Kind vererben möchte. In diesem Fall muss geregelt werden, wie die anderen Kinder ausbezahlt werden sollen, damit keiner der Erben benachteiligt wird.

Ein Testament sollte übrigens möglichst frühzeitig gemacht werden. Dadurch sind die Betroffenen gegen eventuelle Schicksalsschläge abgesichert. Zudem kann ein bereits angefertigtes Testament jederzeit abgeändert werden, sollte sich das Verhältnis zwischen dem Erblasser und potenziellen Erben ändern.

Wie soll das Testament abgefasst werden?

Die sicherste Variante ist es, das Testament von einem Notar verfassen oder zumindest beglaubigen zu lassen, weil dieser die Garantie dafür gibt, dass das Dokument juristisch einwandfrei ist. Wird später ein zweites Testament verfasst, sollte das erste in jedem Fall aus der amtlichen Verwahrung genommen und vernichtet werden, weil es ansonsten möglicherweise Probleme unter den Erben geben könnte.

Alternativ können die Erblasser ein Testament aber auch in Form eines sogenannten eigenhändigen Testaments verfassen, das jedoch komplett handschriftlich verfasst sein muss. Dabei ist es übrigens völlig egal, in welcher Sprache es verfasst ist. Selbst stenographische Testamente sind rechtsgültig, sofern keine Unklarheit darüber besteht, dass es vom Erblasser selbst verfasst wurde. Trotzdem gibt es einige Formalien zu beachten:

So muss das Testament eine entsprechende Überschrift haben, damit es nicht mit einem Entwurf verwechselt wird. Stets müssen außerdem Ort und Datum vermerkt werden, um das Testament zeitlich einordnen zu können. Der Hintergrund: Ältere Testamente werden durch jüngere ersetzt. Ferner müssen die Angaben über die Hinterlassenschaft und dazu, wer welchen Anteil davon bekommen soll, möglichst genau ausformuliert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Gültig ist ein eigenhändiges Testament übrigens nur, wenn es am Ende des Textes unterschrieben

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