Eheschließung im Ausland: Darauf müssen Paare unbedingt achten

Heiraten am Strand auf den Seychellen, den Sand zwischen den Füßen und die Brise im Haar, oder doch lieber stilecht in Las Vegas? Viele Paare denken darüber nach, sich im Ausland das Ja-Wort zu geben. Doch eine solche Heirat muss ausgesprochen sorgfältig geplant werden, denn die Bürokratie macht auch vor dem schönsten Tag im Leben keinen Halt.

Langfristig planen, gut informieren, Übersetzerbüro beauftragen

Es könnte alles so einfach und schön sein, wären da nicht die amtlichen Vorgaben zu verschiedenen Dokumenten und die dazugehörige Bürokratie. Doch wer „Ja“ sagt, muss die geltenden Formvorschriften einhalten. Und bereits hier beginnt es kompliziert zu werden. Welche Eheschließungsbestimmungen letztendlich gelten, kann von Land zu Land sehr unterschiedlich aussehen. Daher müssen sich die Verlobten rechtzeitig informieren, welche Dokumente benötigen werden. Die Empfehlung liegt bei etwa zwei Monaten im Vorfeld der Hochzeit. Auskunft hierzu gibt das Deutsche Konsulat im jeweiligen Zielland, die Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes sowie das Auswärtige Amt. Des Weiteren bedarf es in aller Regel eines Übersetzerbüros, professionelle Unternehmen wie beispielsweise Acolad bieten dort ein umfassendes Angebot. Denn die frisch Vermählten benötigen vielfach in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung diverser Dokumente und Urkunden. Das heißt, diese werden in Deutschland durch öffentlich beeidigte und anerkannte Übersetzer angefertigt. Amtliche Beglaubigungen können jedoch nur staatliche Behörden liefern, sofern es keine gegenseitigen Abkommen zwischen den zwei betroffenen Ländern gibt.

Nachbeurkundung der Eheschließung nicht zwingend notwendig, aber empfohlen

Grundsätzlich gelten auch im Ausland geschlossene Ehen als rechtsgültig, sofern die Vorschriften der Eheschließung Beachtung fanden. Wer jedoch in Deutschland nach der Heirat den Familienstand „verheiratet“ tragen möchte, eine Namensänderung wünscht oder in den Genuss der Vorteile von geänderten Steuerklassen kommen will, muss beim örtlichen Standesamt eine Nachbeurkundung der Eheschließung beantragen. Dafür müssen natürlich die entsprechend übersetzten Unterlagen vorliegen bzw. eine Apostille oder Legalisation. Wohl gibt es keine Verpflichtung dazu, doch die Vorteile liegen schließlich auf der Hand. In aller Regel geht die Nachbeurkundung jedoch ohne Probleme von statten.

Unterlagen, die normalerweise für eine Auslandsheirat benötigt werden, sind:

  • Reisepass
  • Abstammungsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde mit Vermerk der Eheauflösung
  • bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Internationaler Auszug aus dem Einwohnermeldeamt
  • je nach Land ein Visum, eine Bescheinigung über den derzeit ausgeübten Beruf bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung
  • die Heirat von Minderjährigen ist in Deutschland seit dem 22.07.2017 untersagt, selbst wenn die Eltern die Zustimmung erteilen
  • Beglaubigte Übersetzungen diverser Dokumente je nach lokalen Bestimmungen des jeweiligen Landes

Fazit: Damit die Heirat im Ausland tatsächlich zum schönsten Tag im Leben des Brautpaares wird, müssen rechtzeitig die notwendigen Formalitäten erledigt werden. Da die Bestimmungen zur Eheschließung von Land zu Land sehr variieren, gilt es rechtzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, Informationen einzuholen und gegebenenfalls Übersetzer zu beauftragen.

 

Quellen:

Bundesverwaltungsamt: Deutsche heiraten im Ausland

Auswärtiges Amt: Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden

Die Bundesregierung: Gesetz gegen Kinderehe

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