Architect standing in front of a presentation screen and pointing to it while explaining details to the audience.

Karrierefördernde Fortbildung: Wann bezahlt der Chef?

Ohne regelmäßige Fortbildungen lässt sich heute keine Karriere mehr machen. Lebenslanges Lernen ist gefragt. In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber sogar die Kosten.

Arbeitnehmer legen Wert auf Fortbildung

Grundsätzlich sind sich deutsche Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig: Fortbildung ist unverzichtbar. Über 80 % der Befragten gaben in einer Umfrage unter 1.064 Angestellten an, dass sie an beruflicher Weiterbildung interessiert sind. Bei den Jüngeren war das Interesse größer als bei den Älteren. Allerdings zeigte die Umfrage auch, dass zwei Drittel keine Eigeninitiative entwickelten, wenn vom Arbeitgeber keine Vorschläge oder gar Anordnungen kamen.

Bei den Weiterbildungsangeboten ist auch nach wie vor das klassische Firmenseminar die beliebteste Maßnahme, wie eine Studie der DIHK ermittelte. Seminare werden von 73,3 % der Arbeitgeber arrangiert. Der Vorteil für beide Seiten liegt auf der Hand: Der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die Kosten trägt. Dieser kann wiederum sicher gehen, dass die Inhalte des Seminars den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechen. Besonders gefragt sind vor allem IT-Seminare zu bestimmter Software wie der Datenverarbeitungssoftware SAP oder für das beliebte Zeichenprogramm AutoCAD. Mit seinen 3D-Funktionen zur Modellierung von Objekten war es bislang vor allem für Ingenieure, Architekten und Designer interessant. Durch den Vormarsch der 3D-Drucker interessieren sich nun auch viele andere Branchen für CAD-Software.

Fortbildung in Eigeninitiative

Nicht jedes Unternehmen bietet jedoch Weiterbildungsprogramme in Form von internen und externen Seminaren an. Daneben sind viele Arbeitnehmer an ihrer persönlichen Weiterentwicklung interessiert, die nicht unbedingt exakt zum aktuellen Job passt. Sie liebäugeln mit einer Beförderung, einem Abteilungswechsel oder gar einem Jobwechsel. Natürlich kann vom Chef nicht erwartet werden, dass er der Buchhalterin ein Seminar in der Bienenhaltung finanziert, weil sie davon träumt, sich als Imkerin selbständig zu machen. Doch solange die Fortbildung dem aktuellen Job und damit dem Unternehmen dient, lässt sich der Chef oft zur Finanzierung überreden.

Grundsätzlich ist der Chef nicht zur Finanzierung einer Weiterbildung verpflichtet, die er nicht selbst angeordnet hat. In den meisten Bundesländern (bis auf Bayern und Sachsen) besteht zumindest das Recht auf Bildungsurlaub. Dies räumt das Recht zu fünf bezahlten Urlaubstagen im Jahr für eine Fortbildung zusätzlich zum Jahresurlaub ein. Es bedeutet jedoch NICHT, dass der Arbeitgeber die eigentliche Fortbildung finanziert. Dazu muss der Arbeitnehmer ihn schon überzeugen, dass es sich für das Unternehmen lohnt.

Vorsicht Bindungsklausel

Viele Arbeitgeber fürchten nicht zu Unrecht, dass der Arbeitnehmer seine neu erworbene Qualifikation nutzen könnte, um sich anderweitig auf besser bezahlte Stellen zu bewerben. Erklärt er sich mit der Kostenübernahme einverstanden, wird der Arbeitgeber häufig auf eine sogenannte Bindungsklausel bestehen: Er zahlt nur, wenn der Arbeitnehmer schriftlich zusichert, anschließend über den vereinbarten Zeitraum weiter im Unternehmen tätig zu sein. Dies ist rechtlich zulässig.

Bild: ©istock.com/vm

About Redaktion

Chefredakteur

Check Also

Personalmanagement

Die häufigsten Probleme von GmbHs und wie man sie löst

Dieser Blog behandelt die häufigsten Probleme, mit denen GmbHs konfrontiert sind, von Schwierigkeiten bei der …