nachsendeantrag
Bild: Rudolpho Duba / pixelio.de

Wie man einen Nachsendeauftrag bei der Post aufgibt

Wer aus seiner Wohnung auszieht und sein Domizil fortan in einer anderen Stadt ausgewählt hat, muss sich auf einen nicht zu unterschätzenden Stapel Papierkram gefasst machen. In der Hektik gerät dort schon mal ein besonders wichtiger Antrag in Vergessenheit: Der Nachsendeauftrag für Briefe, abonnierte Zeitungen oder Einschreiben. Damit diese und ähnliche Postwurfsendungen auch unversehrt in der neuen Wohnung ankommen, genügt es nämlich nicht, sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt anzumelden. Wie man einen Nachsendeantrag ohne größere Probleme beantragen kann, offenbart unser nachfolgender Ratgeber-Artikel.

Privatkunden zahlen weniger als geschäftliche Verbraucher

Nachsendeantrag stellen
Bild: Rudolpho Duba / pixelio.de

Ein Nachsendeantrag wird direkt bei der Post beantragt und ist für Privatpersonen wahlweise mit 6- oder 12-monatiger Dauer erhältlich. Verbraucher, die sich für die erstgenannte Variante entscheiden, zahlen hierbei 15,20 Euro, ein gesamtes Jahr erhält man hingegen für vergünstigte 25,20 Euro. Anders sieht es allerdings bei Geschäftskunden aus: Da hier in der Regel deutlich mehr Post zugestellt wird, als bei Privatpersonen, fallen auch höhere Kosten an. Für ein halbes Jahr zahlen gewerbliche Verbraucher 30,20 Euro, ein ganzes Jahr schlägt sogar mit stolzen 50,20 Euro zu Buche. Besonders leicht lässt sich der Nachsendeauftrag über das Internet anfordern, alternativ ist die Post jedoch auch unter der Rufnummer 01802 / 444546 erreichbar.

Zustellung von Paketpost ist mit weiteren Kosten verbunden

Der Nachsendeantrag gilt lediglich für Standard-Briefe (inklusive Einschreiben oder Briefe per Nachnahme), Postkarten, Zeitschriften, Bücher- und Warensendungen, Blindensendungen sowie verschiedenste Infobriefe und Infopost. Selbstverständlich werden durch einen in Auftrag gegebenen Nachsendeantrag auch Päckchen und Pakete an die neue Adresse des Verbrauchers geliefert, hier muss beim Empfang allerdings noch das Porto für den Versand nachgezahlt werden. Verbraucher, die ins Ausland umziehen, müssen sich zudem auf höhere Zusatzkosten einstellen: Zwar bleiben die jeweiligen Summen für den Antrag unverändert, allerdings darf hier eventuell mit zusätzlichen Zustellungsgebühren durch das ausländische Postamt gerechnet werden.

Weitere wichtige Hinweise zum Schluss

Wer einen Antrag zur Nachsendung seiner Postwurfsendungen stellt, sollte unbedingt darauf achten, dass dieser im besten Fall schon 2 bis 3 Wochen vor dem eigentlichen Umzug in Auftrag gegeben wird – Hierdurch stellt man der Post ausreichend Zeit zur Verfügung, um die neue Adresse des Verbrauchers in sämtlichen Verteilungszentren einzuspeisen. Trotz eines erfolgreich in Auftrag gegebenen Antrags sollte man seine neue Wohnadresse überdies hinaus so schnell wie möglich sämtlichen seiner Freunde und Verwandten mitteilen.

Dieses Video zeigt wie es direkt online geht:

 

https://www.youtube.com/watch?v=RacAObQyt5U

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