Autoschlüssel

Führerscheinprüfung bestanden – den Wagen der Eltern nutzen?

Der Führerschein ist geschafft – doch für das erste eigene Auto fehlt noch das Geld. Die meisten Fahranfänger nutzen zunächst das Auto der Eltern mit, um erste Fahrpraxis zu bekommen. Unter den Führerscheinneulingen kommt es leider besonders häufig zu Verkehrsunfällen, was sich auch in den Versicherungsprämien niederschlägt. Was muss abgesehen davon noch beachtet werden.

Gemeinsame Pkw-Nutzung mit Konfliktpotenzial

Mit dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung bricht für viele Menschen ein neuer Lebensabschnitt an: Vor allem im ländlichen Raum erhöht sich dadurch die Mobilität – und damit auch die Lebensqualität. Als junger Erwachsener kann endlich selbst die Entscheidung getroffen werden, wann wohin gefahren wird. Die Shopping-Tour ohne Eltern rückt in greifbare Nähe; wichtig bleibt die Verwandtschaft allerdings trotzdem: Denn für das erste eigene Auto muss häufig erst noch gespart werden, solange wird auf den fahrbaren Untersatz der Eltern zurückgegriffen. Letztere müssen sich dann allerdings ebenso umstellen: Bisher war Verlass darauf, dass das eigene Auto auch vor der Tür stand, wenn es benötigt wurde. Besteht das Risiko, dass der eigene Sprössling mit dem Wagen unterwegs ist, kann es durchaus sein, dass der spontane Einkauf einmal entfallen muss – häufig entstehen rund um das Auto dann Konflikte, die meist nur durch konkrete Absprachen verhindert werden können. Es kann hilfreich sein Fahrten z.B. in einem gemeinsamen Familienkalender auf dem Smartphone einzutragen, um Überschneidungen zu vermeiden oder den Nachwuchs auch gleich den Einkauf miterledigen zu lassen.

Versicherungsprämien erhöhen sich

Ein anderes Kapitel betrifft die Kosten. Tatsächlich ist schwer zu ermitteln, welche zusätzlichen Ausgaben durch die Fahrten des Sohnes oder der Tochter entstehen. Neben den Kosten für Verschleiß und Kraftstoffe erhöhen sich auch die Versicherungsprämien. Grundsätzlich muss das Geburtsdatum des jüngsten Fahrers eingetragen werden. Dabei werden aufgrund der Unfallhäufigkeit von Fahranfängern Risikozuschläge fällig, wenn der jüngste Fahrer das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei einigen Versicherern liegt diese Grenze gar bei 25 Jahren – der dann fällige Zuschlag kann durchaus einige Hundert Euro jährlich betragen. Die Eintragung des Kindes als jüngsten Fahrer ist deshalb eine gute Gelegenheit für den Versicherungsvergleich im Internet, wie beispielsweise bei dem Direktversicherer AllSecur. Bei den Versicherungsgesellschaften kommen unterschiedliche Rabattstaffeln zur Anwendung, die entweder tendenziell Fahranfänger oder routinierte Fahrer bevorzugen. Wer einen Vergleichsrechner verwendet und ein günstiges Angebot einer Direktversicherung wahrnimmt, kann möglicherweise trotz der Fahrzeugnutzung des eigenen Kindes sparen. Hinsichtlich der Leistungen bestehen zumindest im Bereich der Haftpflichtversicherungen keine gravierenden Unterschiede, der Gesetzgeber legt die Mindestdeckungssummen ohnehin fest.

Fazit: Transparente Absprachen und günstige Versicherung

So zeigt sich am Ende, dass die gemeinsame Nutzung des Familienautos zwei Herausforderungen mit sich bringt: Zum einen müssen klare und verbindliche Absprachen zwischen Eltern und Kindern her, was vor allem die Nutzungszeiträume und möglicherweise auch die Finanzierung des Autos betrifft. Zum anderen muss die Versicherung über den jüngeren Fahrzeugführer informiert werden. Hier kann es unter Umständen sinnvoller sein, den Tarif gänzlich zu wechseln und bei anderen Anbieter zu sparen – so wird die gemeinsame Verwendung des Autos nicht zur finanziellen Belastung.

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