Ablauf einer Scheidung

Leben Ehepartner bereits ein Jahr getrennt, wird das Scheitern der Ehe anerkannt. Nach diesem Jahr muss sich das Ehepaar einvernehmlich dazu entscheiden, sich scheiden zu lassen. Möchte einer der beiden Ehegatten keine Scheidung, so ist es notwendig, dass die Ehepartner mindestens 3 Jahre getrennt leben. Die Gründe einer Trennung sind irrelevant. Die Eheleute müssen nach dem einen oder nach den drei Jahren beweisen, dass sie getrennt gelebt haben. Diese Beweispflicht ist häufig schnell erledigt. Ein Scheidungsrichter entscheidet, ob die Möglichkeit besteht, dass die Eheleute in Zukunft eine Wiederaufnahme eines Zusammenlebens in Erwägung ziehen. Dieses Urteil hängt von dem Verhältnis zwischen den Eheleuten ab und der Richter kann zusätzlich unterschiedlich, gesetzlich festgelegte Fälle zu der Urteilsfindung dazu ziehen.

Ausnahmefälle

Auf Grund von einer unzumutbaren Ehe ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich diese vorzeitig zu beenden. Das Verhalten eines Ehegattens muss für den anderen Ehepartner eine unzumutbare Härte, wie eine körperliche oder psychische Belastung darstellen. Die sehr hohen und strengen Anforderungen für eine frühzeitige Scheidung können beispielsweise immer wiederkehrende Misshandlungen, Alkoholismus oder schwere Beleidigung und grobe Verletzungen sein. Der betroffene Ehepartner kann eine Scheidung einreichen, wenn die oben genannten Fälle nicht mehr auszuhalten sind. Ehepartner, welche missbraucht werden, können ausziehen, um den körperlichen und verbalen Angriffen zu entkommen.

Das Finanzielle

Gibt es eheliche Kinder, so besteht für diese nach einer Scheidung eine Unterhaltspflicht. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Berechnungen für den Unterhalt. Die fällige Unterhaltszahlung können Sie bei dem zuständigen Jugendamt berechnen lassen. Während einer Scheidung wird eine Bilanz über das Vermögen gezogen. Das Gesetz sagt, dass bei einer Scheidung die Hälfte der Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen entscheidend ist. Bei einer Scheidung steht den Ehegatten jeweils ein eigener Rechtsanwalt zu Seite. Neben den Anwaltskosten müssen die Gerichtskosten getragen werden. Die Gerichtskosten trägt der Antragssteller, wird aber meistens intern zwischen den Ehepartnern geteilt. Der Scheidungsanwalt wird nicht durch eine Rechtsschutzversicherung bezahlt, so kommt jeder Ehepartner für diese Kosten auf. Ein Scheidungsanwalt aus Leipzig kann Ihnen durch diesen Prozess helfen und für Sie sprechen.

Das Sorgerecht der Kinder

Die Pflicht sich um die Kinder zu kümmern, bleibt nach einer Trennung oder Scheidung für beide Elternteile bestehen. Ein gemeinsames Sorgerecht ist möglich, außer einer der beiden Eltern entscheidet sich dagegen. In einem solchen Fall entscheidet das Familiengericht über die Zuteilung des Sorgerechts. In Fällen, wie Vernachlässigung, Missbrauch oder Verwahrlosung kann das Jugendamt oder ein Elternteil beim Familiengericht eine Einschränkung des Sorgerechts an den Kindern bewirken. Sollten die Eltern auch ohne eine Scheidung getrennt leben, so kann das Familiengericht einem der Eltern das Sorgerecht zu teilen. Das Gericht, welches sich um die Scheidung kümmern, ist ebenfalls für das Sorgerechtverfahren zuständig.

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