Einreise nach Indien: So beantragt ihr das E-Visum online

Im Jahr 2017 reisten rund 15,5 Millionen Besucher aus aller Welt nach Indien. Davon lag die Anzahl der Reisenden von einem deutschen Flughafen mit Ziel Indien bei rund 714.000. Der indische Reisemarkt boomt. Zwischen 2013 und 2017 konnte laut Statista eine Steigerung über 106% vermeldet werden.

Und Staatsangehörige aus nicht weniger als 150 Ländern können das sogenannten E-Visum online beantragen – darunter auch Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der wichtigste Vorteil: Reisende müssen nicht mehr in die Botschaft oder das Konsulat kommen und können auf die günstigste Visum-Variante setzen.

Urlaub in Indien mit dem e-Tourist Visum

Ein E-Visum ist identisch mit einem klassischen Visum – nur ohne Papier. Statt gedruckte Unterlagen einzureichen, werden die geforderten Dokumente hochgeladen. Die Bestätigung der Einreiseerlaubnis wird per E-Mail zugeschickt.

Es wird empfohlen bei der Einreise und während des Urlaubsaufenthalts einen Ausdruck des E-Visums bei sich zu führen. Das eigentliche Visum wird bei Ankunft am Flughafen in den Pass geklebt.

Das E-Visum bietet mehrere Vorteile. Im Gegensatz zu einem physischen Visum verkürzt sich bei der Einreise die Wartezeit am Flughafen. Der Visumantrag wird zudem schneller bearbeitet und ist mit € 109,95 pro Reisenden die günstigste Visum-Variante.

„Der Antrag für ein E-Visum muss mindestens 4 Tage und maximal 30 Tage vor der Abreise gestellt werden.“

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Reisezweck: Tourismus, Casual Business Visit
  • Reisedauer: maximal 60 Tage am Stück
  • Double Entry: Sie dürfen mit einem E-Visum 2 Mal einreisen
  • Rück- oder Weiterflugticket liegt vor
  • E-Mail Adresse
  • Scan des Reisepasses, Passfoto
  • Scan der Visitenkarte bei Geschäftsreisenden
  • Reisepass: mindestens 6 Monate gültig und 2 freie gegenüberliegende Seiten
    Tipp: Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die alleine, nur mit einem Elternteil oder einer dritten Person nach Indien reisen, wird angeraten eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile mitzuführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des Elternteils angeschlossen sein.

ACHTUNG! Der Begriff Tourismus wird sehr eng ausgelegt. So wurde z.B. Teilnehmern an Yoga-Kursen die Einreise verwehrt. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, ob Sie nicht eher ein Studenten-, Konferenz- oder Medical Visum benötigen. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website des indischen Innenministeriums. 

Geschäftsreise nach Indien

Das E-Visum, das eigentlich für Touristen gedacht ist, berechtigt auch zu Casual Business Visits bei indischen Geschäftspartnern. Für vertiefende Geschäftsbeziehungen wird jedoch ein physisches Visum benötigt:

Geschäftsreisende, die einen Vertragsabschluss planen, brauchen ein Geschäftsreisevisum (Business Visa). Es ist bis zu 6 Monate für mehrmalige Einreisen gültig. Längerfristige Geschäftsvisa bis zu 5 Jahren können ebenso gewährt werden, wenn es sich um regelmäßig Reisende und Fachkräfte handelt, die Indien aufgrund von bilateralen Abkommen oder Joint-Venture-Projekten mit Zustimmung der indischen Regierung bereisen. Mit einem Business Visum kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden.

Wer in Indien ein Arbeitsverhältnis plant, darf vor Ort nur mit einem Arbeitsvisum (Employ­ment Visa) tätig werden, welches in der Regel für 180 Tage ausgestellt wird. Dafür muss der Antragsteller Einladungen, Verträge und Bestätigungen sowohl seines heimischen Arbeitgebers als auch des indischen Geschäftspartners vorlegen. Für einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen müssen sich Reisende direkt nach der Einreise beim Foreigner Registration Office registrieren.

„Deutsche Geschäftsreisende profitieren von einem bilateralen Fast-Track-Verfahren, das eine beschleunigte Bearbeitung eines Business Visums vorsieht.“

Geschäftsreisende sollten darauf achten, dass ihr Pass bei der Einreise gestempelt wird, denn ohne Stempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten.

Die folgenden Dokumente sind für ein Business bzw. Employment Visum-Antrag bei der indischen Botschaft erforderlich:

  • 2 Passfotos
  • eine unterschriebene Erklärung, die besagt, dass Sie nur zu dem im Antragsformular festgelegten Zweck nach Indien reisen
  • für Unternehmer: ein Auszug aus dem Handelsregister

Wichtige Hinweise für Indien Reisende

Der Fragenkatalog für ein Indien-Visum ist ausführlich. Die indischen Einwanderungsbehörden benötigen relativ viele Angaben von allen Reisenden.

Es werden auch Informationen über Ihre Eltern sowie die Kontaktdaten Ihres Arbeitgebers bzw. Ausbildungsstätte verlangt. Wenn Sie weder eine Ausbildung absolvieren noch arbeiten, tragen Sie bitte die Kontaktdaten Ihres ehemaligen Arbeitgebers ein. Wenn Sie noch nie gearbeitet haben und derzeit keine Ausbildung absolvieren, tragen Sie die Kontaktdaten des Arbeitgebers Ihres Vaters ein. Das mag merkwürdig klingen, ist aber für indische Behörden gängig.

Beachten Sie folgende Einschränkungen:

  • Bei der Online-Beantragung von Visa sollte man sehr genau darauf achten, dass die Passnummer, die man in das Formular einträgt, auch korrekt ist.
    Tipp: Ihre Reisepassnummer enthält niemals Vokale. Sie können bei einer „0“ also davon ausgehen, dass es sich um eine Null handelt.
  • Nach einem Namenswechsel muss ein neuer Pass und im Anschluss auch ein neues Visum beantragt werden.
  • Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist, endet auch die Gültigkeit Ihres Visums.
  • Die Einreise ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen möglich.
  • Mit einem E-Visum dürfen Sie in Indien weder wohnen, arbeiten oder studieren.
  • Sie sollten niemals über die Gültigkeit Ihres Visums hinaus in Indien bleiben. Es handelt sich hierbei um eine Straftat. Beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
  • Beachten Sie, dass Sondergenehmigungen für Reisen nach Sikkim, Arunachal Pradesh, Lakkadiven (Lakshadweep Islands), die Nikobaren- und Andamanen-Inseln mehrere Monate im Vorhinein beantragt werden müssen.

3 Fakten auf einen Blick

  1. Das E-Visum ist die günstigste Visum-Variante und kann online beantragt werden.
  2. Das E-Visum ist 60 Tage gültig und berechtigt zur zweimaligen Einreise.
  3. Für vertiefende Geschäftsreisen wird jedoch ein physisches Geschäftsreisevisum bzw. ein Arbeitsvisum benötigt.

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