Betreuungsgeld

Betreuungsgeld für Eltern

Bereits seit dem 01. August 2013 besteht die Möglichkeit, Betreuungsgeld zu beantragen und gibt jungen Eltern die Wahl, ihre Kinder auf Wunsch auch zu Hause betreuen zu können. Bisher galt die Betreuung zu Hause als unentgeltliche Option, von der keine berufstätige Mutter wirklich Gebrauch machen konnte.

Als das Thema ums Betreuungsgeld aufkam, war die Gesellschaft gespalten. Oftmals wird dieser Betrag abwertend als Herdprämie oder Hausfrauengehalt bezeichnet, doch es steckt bei Weitem mehr dahinter. Wenn du, was vor allem in Großstäten keine Seltenheit ist, keine Kita für deinen Nachwuchs gefunden hattest, musstest du ohne eine finanzielle Unterstützung zu Hause bleiben und wurdest praktisch für die Kindererziehung im Haushalt benachteiligt. Mit dem Betreuungsgeld hat sich einiges geändert, was für dich als junge Mutter einige Vorteile mit sich bringt.

Betreuungsgeld
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[su_box title=“Wem steht Betreuungsgeld zu?“ box_color=“#1a65df“] Die Voraussetzungen für den Anspruch sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert.

  1. Eltern mit alleinigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können die Unterstützung beantragen und zwischen dem 15. bis 36. Lebensmonat in Anspruch nehmen. Eine detaillierte Anleitung und Übersicht zum Antrag auf Betreuungsgeld findest du auf  http://betreuungsgeld24.de/betreuungsgeld-beantragen/.
  2. Das Kind, für welches die finanzielle Unterstützung zur Zuhause-Betreuung beantragt wird, muss nach dem 31. Juli 2012 geboren sein. Für früher geborene Kinder lässt sich das Betreuungsgeld nicht nachträglich einfordern.
  3. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Grundvoraussetzung, da es sich um eine Unterstützung handelt, die auch freizügigkeitsberechtigten EU Bürgern und Bürgern aus der Schweiz gewährt wird. Bei ausländischen Antragstellern müssen eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung vorliegen.
  4. Primär richtet sich das Betreuungsgeld an die leiblichen Eltern eines Kindes. Aber auch Adoptiveltern oder Tanten, Onkel und Großeltern haben einen Anspruch, sofern sie das Kind betreuen und hierfür den Nachweis erbringen. Eine zum Zeitpunkt des Anspruchs vorliegende Erwerbstätigkeit nimmt keinen Einfluss auf die Bewilligung, da auch Eltern außerhalb einer beruflichen Tätigkeit, nicht aber bei Bezügen von Sozialleistungen, das Recht und die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen und diese Form der Betreuung in der Kita vorziehen. Nachgewiesen muss nur werden, dass dein Kind weder eine Kita besucht, noch von einer staatlich geförderten Tagesmutter betreut und wirklich im entsprechenden Zeitraum ausschließlich von dir, den Großeltern oder sonstigen näheren Verwandten betreut wird.

Vom Betreuungsgeld ausgenommen sind Antragsteller, die:

  • im Jahr vor der Geburt des Kindes alleinstehend 250.000 Euro
  • im Jahr vor der Geburt des Kindes als Ehepaar 500.000 Euro

oder mehr verdient haben. Da diese Einkommen zu den Spitzenverdiensten zählen, wird eine staatliche Förderung der Zuhause Betreuung auch dann nicht gewährt, wenn bei einem Ehepaar zum Beispiel ein Verdienst durch diese Möglichkeit ausfällt.[/su_box]

Betreuungsgeld für Mütter
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Die Härtefallregelung und Bezugsdauer beim Betreuungsgeld

Ausnahmen bestätigen, wie überall, auch beim Betreuungsgeld die Regel. Im Regelfall ist eine vollständige Betreuung des Nachwuchses zu Hause als Grundvoraussetzung zu werten. Ein Härtefall liegt vor, wenn ein Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden eine Kita besucht und dies mit der frühkindlichen Entwicklung zu begründen ist. Können die Eltern aufgrund einer schweren Erkrankung das Kind nicht rund um die Uhr betreuen und müssen es beispielsweise während der Dauer von Arztbesuch zur Tagesmutter oder ein eine Kita bringen, muss sich dies im Härtefall nicht negativ auf die Bewilligung des Zuschlags auswirken und steht dem Betreuungsgeld nicht im Weg.
Die maximale Förderung beträgt 22 Monate und kann ab dem 15. bis höchstens zum 36. Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Der Anspruch beginnt immer 1 Jahr und einen Monat nach der Geburt des Kindes. Ist dein Kind zum Beispiel am 10. August 2013 geboren, kannst Du das Betreuungsgeld ab dem 10. September 2014 beantragen und es für die nächsten 22 Monate erhalten. Weiteren Einfluss nimmt das Elterngeld, welches für 14 Monate bewilligt wird und vor der Beantragung des Betreuungszuschusses vollständig aufgebracht sein muss. Bei dem Bezug von Elterngeld durch beide Eltern, was mit einer Splittung der Bezugsdauer einhergeht, kann das Betreuungsgeld auch bereits ab dem 8. Lebensmonat des Kindes beantragt werden. Die Bewilligung hierfür ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird von Fall zu Fall individuell entschieden. Aber auch bei einem früheren Bezug gilt die Gesamtzeit, die sich auf 22 Monate beschränkt und somit im Falle der Gewährung ab dem 8. Lebensmonat zum 30. Lebensmonat endet.

Betreuungsgeld für Mütter
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Wie setzt sich der Betrag der Bezuschussung zusammen?

  1. Ab dem 01. August 2014 erhalten Eltern 150 Euro Betreuungsgeld im Monat. Hierbei handelt es sich um eine pauschale finanzielle Leistung, die nicht vom Kindesalter abhängig und nicht mit dem Kindergeld zu verwechseln ist. Weiter kann das Betreuungsgeld für alle anspruchsberechtigten Kinder beantragt werden. So verdoppelt sich der Betrag bei Zwillingen und die Eltern erhalten für ihre Kinder 300 Euro pro Monat.
  2. Ist dir eine private Vorsorge für Deinen Nachwuchs wichtig, kannst du diese durch einen weiteren Zuschuss von 15 Euro unterstützen lassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um das Bildungssparen, also einen Sparvertrag für die spätere Ausbildung oder ein Studium, oder aber um die Altersvorsorge für das Kind handelt. Die Anlage muss bis zum 14. Lebensjahr des Kindes gehen. Um diesen Zuschuss zusätzlich zum Betreuungsgeld zu erhalten, muss ein gültiger Vertrag zum zweckgebundenen Sparen vorliegen. Die Beantragung solltest du rechtzeitig vornehmen, da eine rückwirkende Bewilligung für maximal 3 Monate gewährt wird.
  3. Bezieher von Sozialleistungen sollten sich im Vorfeld erkundigen, inwieweit das Betreuungsgeld unberührt bleibt. Fakt ist, wer von Hartz 4 lebt, muss trotz vorhandenem Anspruch ohne zusätzliches Geld auskommen. Denn das Betreuungsgeld wird vollständig auf den Hartz 4 Bezug angerechnet, sodass die Behörden praktisch nur verrechnen, dir aber nicht mehr Geld zur Grundsicherung für dich und dein Kind zur Verfügung stellen.
  4. Anders verhält es sich beim Bezug von BAföG, wo ein Betrag von bis zu 300 Euro unberührt bleibt und somit für die Kinderbetreuung zu Hause zur Verfügung steht.
  5. Auch bei Arbeitslosengeld 1 erfolgt keine Anrechnung des Betreuungsgeldes auf die Absicherung zum Lebensunterhalt, sodass auch hier bis zu 300 Euro zusätzlich über das Betreuungsgeld verbleiben. Mit einem oder zwei Kindern wirkt sich der Bezug von Arbeitslosengeld und BAföG somit gar nicht auf das Betreuungsgeld aus.

Betreuungsgeld oder Kita?

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Beziehst du anfänglich Betreuungsgeld und entschließt dich innerhalb der Laufzeit für eine Kita, bedarf dies einer umgehenden Meldung an die auszahlende Stelle. Denn eine Veränderung ändert automatisch den Anspruch und sorgt im Falle des Kita Besuchs dafür, dass du nicht länger bezugsberechtigt bist. Angaben zum Einkommen und ähnlichen Leistungen, sowie zu Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit werden direkt im Formular (Antrag hier als PDF) erfragt. Alle Belege, sei es zu den Einkünften oder zur vorsorgenden Sparanlage für den Bonus, müssen direkt mit dem Antrag eingereicht werden und sind für die zügige Bearbeitung von dringender Notwendigkeit. Bei getrennt lebenden Paaren wird das Betreuungsgeld dem Sorgeberechtigten ausbezahlt, in dessen Haushalt das Kind gemeldet ist und stetig lebt. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt die Bewilligung.

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