Fünf Fakten, über den E-Scooter

Sie sind klein, flink und wendig, die Rede ist von den E-Scootern, welche seit 2019 auf den deutschen Straßen ihre Runden drehen. Der Sinn und Zweck hinter dem elektrischen Gefährt scheint klar, sie sollen eine Alternative für städtische Kurzstrecken darstellen.

Auf den ersten Blick kaum von einem klassischen Tretroller zu unterscheiden, aber im Detail doch mit der ganzen Elektronik schon etwas anderes. Mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h erreicht er bei voller Akkuladung zwischen 15 und 30 Kilometer. Für den Stadtverkehr reicht das alle mal.

Nachfolgend verraten wir einige Details, die es beim Gebrauch von einem E-Tretroller zu beachten gibt.

Wie sieht es mit der Versicherungspflicht aus?

Ach, die Pedelecs benötigen auch keine Versicherung, denn entfällt sie sicherlich auch für den E-Roller mit Straßenzulassung, stimmt’s? Falsch gedacht, denn anders als ein Pedelec gelten die kleinen Flitzer als Kraftfahrzeuge und sind somit versicherungspflichtig. Damit gelten für sie dieselben Regeln wie für Mofas oder Motorräder.

Der Versicherungsschutz lässt sich bei jedem Versicherungsunternehmen abschließen. Die kleinen Mini-Nummernschilder in Form einer Plakette müssen gut sichtbar am hinteren Teil aufgeklebt werden.

Kostenpunkt einer E-Scooter-Versicherung?

Die Tarife variieren natürlich je nach Wahl des Versicherungsunternehmens, liegen aber im Schnitt bei circa 30 Euro pro Jahr. Um das Fahrzeug auch gegen einen Diebstahl zu sichern, ist eine zusätzliche Kaskoversicherung nötig. Die Kosten dafür belaufen sich jährlich zwischen 20 und 40 Euro.

Führerscheinpflicht und allgemeine Voraussetzung

Zuerst einmal keine Sorge, eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Allerdings muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, um mit dem Gefährt die Stadt unsicher zu machen.

Helmpflicht? Der Sicherheit zuliebe

Eine generelle Helmpflicht für die Fahrt mit dem Cityflitzer besteht nicht. Allerdings sollte jeder an seine eigene Sicherheit denken und deshalb einen Helm tragen, schließlich haben wir alle nur einen Kopf.

Der Gehweg ist tabu!

Wer mit einem E-Scooter auf den Straßen unterwegs ist, sollte natürlich immer wissen, wo er diesen bewegen darf. Ganz einfach, entweder auf dem Radweg oder einem Radschutzstreifen. Sollte beides nicht vorhanden sein, darf das Fahrzeug nur am Straßenrand unterwegs sein. Der Fußgängerweg ist tabu.

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