Versicherungen die sie brauchen
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Welche Versicherungen sollte man eigentlich unbedingt haben?

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Versicherungen – bei diesem Thema sind die meisten Verbraucher genervt. Der Versicherungsbranche haftet einfach kein übermäßig gutes Image an. Und nicht zuletzt fördern das auch die Außendienstler mancher Gesellschaften, von denen man annehmen könnte, dass sie eher nach dem eigenen Bankkonto als dem Bedarf des Kunden die Versicherungsverträge verkaufen. Verteufeln sollte man Versicherungen allerdings nicht, denn wenn man nur die auswählt, die man wirklich benötigt, hat man auch einen guten finanziellen Schutz gegen verschiedene Risiken – und der ist manchmal einfach erforderlich, in einigen Bereichen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer braucht welche Versicherung und vor allem: worauf sollte ich beim Abschluss achten?

Die Private Haftpflichtversicherung

Das Gesetz sieht vor, dass jeder, der einer Person einen Schaden verursacht, für diesen Schaden auch haften muss. Das heißt letztlich, dass man mit dem gesamten pfändbaren Einkommen und auch mit Privatvermögen für Schäden haften muss, wenn man diese nachweislich verursacht hat. Ein schlichtes Beispiel kann schon darin liegen, dass man beim Überqueren der Straße unvorsichtig ist und so einen Auffahrunfall verursacht. Selbst wenn es hier nur beim Sachschaden bleibt, können die Kosten enorm sein. Fatal ist dann auch noch, dass man in der Haftung bleibt, auch wenn derzeit das Einkommen und die Vermögensverhältnisse keine Begleichung des Schadens ermöglichen. Für genau diese und andere Fälle von klassischer Fahrlässigkeit oder eben auch Unaufmerksamkeit im Alltag ist die private Haftpflichtversicherung eine wirklich sinnvolle Absicherung. Für rund 100 Euro jährlich kann man einen guten Schutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden bekommen. Verzichten sollte man auf die Versicherung niemals. Junge Leute sind übrigens bis 25 Jahre mit in der elterlichen Haftpflicht mit abgesichert, sofern sie noch im Haushalt der Eltern leben. Auch im eigenen Haushalt sind sie über die Eltern noch mitversichert, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich – wie der Name schon sagt – um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Ein Fahrzeug darf nur dann im Straßenverkehr betrieben werden, wenn es mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet ist. Wichtig ist es auch, bei der Haftpflicht immer ganz genau zu sein mit der Bezahlung der Beiträge. Kommt man nämlich in Rückstand, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung verweigern. Dann wird der Schaden von der Versicherung zwar beglichen, den man mit dem eigenen Wagen verursacht hat, die Versicherung nimmt den Versicherungsnehmer allerdings in Regress, lässt sich somit die entstandenen Kosten einschließlich Zinsen zurückzahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für alle Schäden, die man im Zusammenhang mit dem Führen des versicherten Fahrzeugs verursacht hat – auch dann, wenn das Fahrzeug von einem anderen Fahrer genutzt wird und diese Nutzung berechtigt ist. Allerdings werden die Schäden am eigenen Fahrzeug nicht bezahlt, denn hierfür sind die Kasko-Versicherungen zuständig – und die wiederum sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung sollte man immer dann abschließen, wenn im eigenen Todesfall Hinterbliebene finanziell abgesichert werden müssen. Das sollte zum Beispiel in Familien der Fall sein. Stirbt nämlich ein Elternteil, muss der hinterbliebene Elternteil nicht nur allein für das Familieneinkommen aufkommen – zusätzlich ist oftmals eine Vollzeitbeschäftigung gerade bei kleinen Kindern nicht möglich. Die Versicherungssumme sollte grob gerechnet das dreifache Jahreseinkommen der versicherten Person ausmachen. Bei der Lebensversicherung besteht die Wahl zwischen der sehr günstigen Absicherung, bei der nur der Todesfall abgesichert wird. Das heißt, dass eine vereinbarte Versicherungssumme nur dann zur Auszahlung kommt, wenn die versicherte Person stirbt. Es wird also ausschließlich das Risiko des Todesfalls abgesichert. Nach Ablauf der Versicherung erlischt der Versicherungsschutz und die Beitragszahlungen werden eingestellt. Umfassender, aber auch teurer, ist der Versicherungsschutz mit einer kombinierten Lebensversicherung, die sich aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparanteil zusammensetzt. Diese leistet im Todesfall der versicherten Person, aber auch dann, wenn die Versicherung abgelaufen ist, mit der vereinbarten Versicherungssumme. Die Risikolebensversicherung kann auch dazu genutzt werden, einen Kredit abzusichern, so dass im Todesfall des Kreditnehmers keine Kosten für die Erben anfallen. Welcher Versicherungsschutz gewählt wird, liegt im eigenen Ermessen. Sind Hinterbliebene, und gerade Kinder, zu versorgen, ist die Risikolebensversicherung fast schon eine Pflicht. Je niedriger das Eintrittsalter, umso günstiger natürlich auch der Versicherungsschutz. Für ab etwa 30 Euro monatlich kann man aber einen sinnvollen Schutz schon finden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

War die Berufsunfähigkeitsversicherung vor einigen Jahren noch fast ein Luxus, ist sie inzwischen für jeden arbeitenden Menschen schon fast eine Pflicht. Fakt ist, dass inzwischen jeder 4. Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens berufsunfähig wird, das heißt, seien erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Das kann nicht nur für körperlich arbeitende Menschen zu einem finanziellen Desaster werden, denn inzwischen sind nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen psychische Erkrankungen schon an zweiter Stelle im Ranking der Gründe für die Berufsunfähigkeit. Seit einigen Jahren ist es so, dass bei einer Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer, die nach 1961 geboren wurden, aus der gesetzlichen Versicherung nicht mehr geleistet wird. Nur dann, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann, also erwerbsunfähig geschrieben ist, kann man aus der gesetzlichen Rente Leistungen erwarten. Wird man also im Laufe des Lebens berufsunfähig und muss aufgrund dessen unter Umständen einen schlechter Bezahlten Job annehmen, dann kann das zu beträchtlichen finanziellen Einbußen führen. Findet man diesen nicht, wird man schneller als gedacht auch zum Sozialfall. Gerade dann, wenn die eigenen finanziellen Verpflichtungen beispielswiese durch eine Immobilienfinanzierung ziemlich hoch sind, kann die Berufsunfähigkeit das wirtschaftliche Gebäude schnell einknicken lassen. Berufsunfähigkeitsschutz ist deshalb für jeden arbeitenden Menschen schon mit Beginn der Berufstätigkeit eine wirklich wichtige Absicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann man kombiniert mit einer Lebensversicherung oder auch separat abschließen. Wichtig ist, dass die monatliche Rentenzahlung nicht nur eine kleine Finanzspritze ist, sondern dass sie wirklich den finanziellen Bedarf decken kann, wenn man aufgrund der Berufsunfähigkeit wirtschaftlich schlechter gestellt ist. Wer beim Abschluss der Versicherung darauf achtet, dass die Verweisbarkeit ausgeschlossen wird, verhindert, dass er von der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall in einen anderen Beruf verwiesen wird und die Gesellschaft damit nicht leisten muss. Ist die Verweisbarkeit ausgeschlossen, muss die Versicherungsgesellschaft nach abschließend medizinisch festgestellter Berufsunfähigkeit auch leisten – unabhängig davon, welche neue Tätigkeit man aufgenommen hat oder auch nicht. Berufsunfähigkeitsversicherungen bekommen also einen klaren Daumen nach oben im Hinblick auf die Notwendigkeit.

Die private Unfallversicherung

Ein Arbeitnehmer ist im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit sowie auf den direkten Wegen zur und von der Arbeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das heißt, wenn aufgrund eines Unfalls die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung von der Reha bis hin zu notwendigen Renten alle erforderlichen finanziellen Leistungen. Kinder sind im Kindergarten und in der Schule sowie auf den Wegen abgesichert. Hausfrauen beispielsweise sind niemals abgesichert, da sie nicht in der gesetzlichen Pflichtversicherung abgesichert sind. Somit sollte man für die gesamte Familie auf einen guten privaten Unfallschutz achten. Die Spielereien wie Schmerzensgeld sowie Krankenhaustagegeld kann man beruhigt aus dem Versicherungsschutz ausklammern. Wichtig ist eine gute Invaliditätsabsicherung mit einer angemessenen Versicherungssumme, die dann Einkommenseinbußen abfängt. Vergessen sollte man gerade bei Kindern übrigens nicht, dass sie zum einen durch den frühen Einstieg in die private Unfallversicherung auch im Erwachsenenalter gute Preise im Hinblick auf die Beiträge geboten bekommen und dass zum anderen das gesamte Berufsleben noch vor den Kindern liegt. Ist das Kind durch einen schweren Unfall in der Kindheit in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, wirkt sich das negativ auf das gesamte Berufsleben aus. Privater Unfallschutz? Ein klares Ja!

Die Hausratversicherung

Für die Notwendigkeit der Hausratversicherung gibt es eine einfache Regel. Kann man nämlich im Falle des Verlustes des gesamten Hausrates durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Wasser den kompletten Hausrat ohne Probleme aus eigenen finanziellen Mitteln ersetzen, dann ist die Hausratversicherung nicht notwendig. Bedenken sollte man aber, dass auch ein durchschnittlicher Haushalt über einen Hausrat von einigen tausend Euro Wert verfügt. Für rund 150 Euro im Jahr kann man schon einen soliden Versicherungsschutz erlangen. Wichtig ist es, immer eine angemessene Absicherung zu haben. Hat man also besonders hohe Werte wie Münzsammlungen, Bilder oder Antiquitäten oder hochwertige Sammlerstücke im Haushalt, sollte man den Wert dieser Stücke von der Versicherungsgesellschaft taxieren lassen und dann auch mit absichern. Die Hausratversicherung ist fast immer unerlässliche Versicherung.

Die genannten Versicherungen gehören zu denen, auf die man grundsätzlich nicht verzichten sollte. Ob man sich auf Spielereien im Versicherungsschutz einlassen möchte, die von den Gesellschaften zur Erzielung höherer Beiträge zugesagt werden, ist Ansichtssache. Eine solide Grundabsicherung in den genannten Versicherungen reicht völlig aus.

Achtung übrigens vor Doppelversicherungen! Wer über zwei Hausratversicherungen verfügt, wenn auch nur aus Versehen, bekommt nur von einer Gesellschaft Leistungen. Das gilt übrigens für alle Schadenversicherungen aus dem Grunde, dass sich Versicherungsnehmer nicht am entstandenen Schaden bereichern können. Deshalb lieber den eigenen Versicherungsstatus gelegentlich prüfen und auch bei Vertreterbesuchen erst noch einmal prüfen, dann erst abschließen. Ziehen zwei Partner in einen Haushalt, sollte man eine Hausratversicherung kündigen. Das Recht dazu hat man sofort, wenn man den gemeinsamen Haushalt bezieht, da eben Doppelversicherungen nicht erwünscht sind und auch nicht aus zwei Versicherungen geleistet wird. Die Regel lautet hier, dass die kürzer bestehende Versicherung gekündigt werden darf.

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