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Botox-Behandlung, Unterspritzung mit Botox, Korrektur von Mimikfalten

Es gibt solche und solche Falten: Falten, die durch zunehmende Hautalterung und einen Verlust an stützendem Bindegewebe entstehen, werden auch als tiefe Falten oder Faltenkanäle bezeichnet. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Nasolabialfalte, die je nach Veranlagung und Ausprägung stark sichtbar zwischen Nase und Mund verlaufen kann. Und es gibt Mimikfalten, die ganz natürlich im Laufe der Zeit durch verschiedenste Gesichtsausdrücke entstehen. Bekannte Beispiele sind hier unter anderem die Stirnfalten, die berühmte „Zornesfalte“, aber auch kleine Fältchen rund um den Mund, die insbesondere bei Rauchern entstehen können. Beide Faltentypen können auf jeweils spezifische Art korrigiert werden. Um Mimikfalten optisch zu glätten, kommt Botolinumtoxin-A, kurz Botox zum Einsatz. Darüber hinaus werden Unterspritzungen auch beispielsweise zur Behandlung bei übermäßigem Schwitzen angewandt. Was es mit diesem Wirkstoff auf sich hat und wie die Behandlung abläuft, erklären wir hier im Überblick.

Botox: So wirkt das hochwirksame Nervengift

Mimikfalten entstehen durch tausendfache Anspannung der Gesichtsmuskeln im jeweils betroffenen Bereich. Irgendwann kann sich dieser Spannungszustand dauerhaft manifestieren. An dieser Stelle setzt Botox an: Das hochwirksame Nervengift, das von Bakterien produziert wird, unterbricht die Signalübertragung zwischen Nervenbahn und Gesichtsmuskeln, lähmt diese also. Das Signal zur permanenten Anspannung kann somit nicht mehr weitergetragen werden, und es kommt zur Entspannung. Die Folge: Mimikfalten zum Beispiel an der Stirn glätten sich.

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Denselben Wirkmechanismus kann man sich auch bei der Behandlung hyperaktiver Schweißdrüsen zu Nutze machen – allerdings nur, wenn hier auch tatsächlich die entsprechende Ursache vorliegt. Dabei wird das Botox zum Beispiel in die Achseln injiziert, wo es für eine Unterbrechung der Signalleitung zwischen Nerven und Schweißdrüsen sorgt. In der Folge soll sich die Schweißproduktion auf ein normales Maß regulieren.

Wichtig: In beiden Fällen ist die Wirkung von Botox nur vorübergehend. Soll ein dauerhaftes Ergebnis erzielt werden, kann die Behandlung in der Regel nach einigen Monaten wiederholt werden. Dabei muss der Behandler das richtige Maß finden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, aber keine zusätzlichen Nebenwirkungen auszulösen.

Kosten der Behandlung mit Botox

Ästhetische Behandlungen mit Botox werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Besteht eine medizinische Indikation, beispielsweise bei zuvor erfolgloser Anti-Schweiß-Therapie durch andere Methoden, so ist eine Kostenübernahme grundsätzlich möglich. Hier sollte man sich aber im Vorfeld bei der Versicherung über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten informieren.

Im Durchschnitt wird eine einzelne Botox-Behandlung ab etwa 200 Euro aufwärts angeboten. Eine großflächigere Behandlung kann auch mit 300 bis maximal 400 Euro zu Buche schlagen. Der genaue Preis richtet sich dabei sowohl nach dem verbrauchten Wirkstoff als auch nach der Arbeitszeit des Arztes bzw. des Heilpraktikers. Einige Praxen bieten eine Pauschale für mehrere Behandlungssitzungen oder sogar eine Jahres-„Flatrate“ an. Hier sollte man aber genau nachrechnen, ob sich die Kosten lohnen.

Nicht selten wird die Botox-Unterspritzung auch in einer Sitzung mit einer Hyalurongel-Behandlung durchgeführt. Auf diese Weise können sowohl Faltenkanäle als auch Mimikfalten optisch geglättet und gestrafft werden. Hier müssen entsprechend beide Wirkstoffe berechnet werden.

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Wer führt die Botox-Behandlung durch?

Unterspritzungen mit Botox werden von Fachärzten mit unterschiedlicher Ausbildung angeboten. In fachlich besten Händen ist man zum Beispiel bei Fachärzten mit dem Schwerpunkt Ästhetische Dermatologie, also einer Spezialisierung auf die Behandlung und Unterspritzung von Falten und ähnliche. Auch Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie solche mit anderen Schwerpunkten führen die Behandlung durch.

Darüber hinaus dürfen auch Heilpraktiker Botox-Behandlungen anbieten. Die Meinungen hierüber gehen stark auseinander: Während die einen insbesondere ihre eigenen guten Erfahrungen mit einzelnen Heilpraktikern bzw. Praxen anführen, kritisieren andere, dass eine solche Methode überhaupt ohne ärztliche Approbation durchgeführt werden darf. Selbstverständlich steht es jedem frei, sich selbst für oder gegen einen Arzt bzw. Heilpraktiker zu entscheiden. Dabei sollte man an beide dieselben hohen Ansprüche bezüglich Qualifikation, Erfahrung, Behandlungsumgebung wie auch persönliches Vertrauensverhältnis stellen. Hierzu gehört selbstverständlich auch eine umfassende Aufklärung über mögliche Behandlungsrisiken, die sowohl für den Arzt als auch für den Heilpraktiker Pflicht sind.

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Risiken und Kontraindikationen der Botox-Behandlung

Die Unterspritzung mit Botox bringt einige Risiken mit sich. Gerade deshalb kritisieren Experten, dass Behandlungen leichtfertig auch auf sogenannten „Botox-Partys“ angeboten und durchgeführt werden. Hierdurch entfällt das wichtige, unverbindliche Beratungsgespräch, und mögliche Risiken werden nicht selten heruntergespielt.

Typische Beschwerden nach einer Behandlung mit Botox umfassen Rötungen, Schwellungen, Hämatome sowie eine erhöhte Sensibilität der behandelten Hautareale. Diese klingen meist nach kurzer Zeit ab, trotzdem muss der Arzt selbstverständlich auch auf diese hinweisen.

Wird mehr Botox injiziert, als für den gewünschten Effekt nötig ist, dann kommt es zum typisch starren Gesichtsausdruck. Das Gesicht kann dabei wie eingefroren wirken, die Mimik ist starr. Dieser Zustand klingt mit zunehmendem Abbau des Nervengifts ab, ist also nicht dauerhaft. Trotzdem kann ein solcher Ausdruck für die Betroffenen als sehr unangenehm empfunden werden. Im Extremfall ist dann selbst ein Lächeln nicht mehr möglich. Je erfahrener und versierter der behandelnde Arzt, desto weniger wahrscheinlich ist eine solche sogenannte Über-Korrektur. In den USA wird diese Folge auch als „frozen face“ bezeichnet. Neben diesem kann eine Fehlinjektion von Botox in die falsche Nervenleitung auch zum Beispiel für ein Hänge-Lid sorgen oder länger anhaltende Missempfindungen und Schmerzen nach sich ziehen.

Darüber hinaus kann Botox insbesondere bei Patient/-innen mit Vorerkrankungen kontraindiziert sein. Insbesondere Nervenerkrankungen sowie

Botox ist ein hochwirksames Nervengift und die Unterspritzung daher mit einigen Risiken verbunden. Diese sollten vom Behandler offen und umfassend erklärt werden. Wichtig zu wissen: Auch nach mehreren, komplikationsfreien Behandlungen kann eine erneute Unterspritzung mit Botox zu unerwünschten Nebenwirkungen führen.

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